Balkonbau
Den eigenen Balkonbau richtig planen und umsetzen
Durch einen Balkonbau kann zum einen eine Wertsteigerung der Immobilie vorgenommen werden. Weiterhin erhöht ein Balkonbau auch immer die Wohnqualität im Objekt. Nachfolgend werden Tipps für die Planung und die richtige Umsetzung des Balkonbau Vorhabens gegeben.
Worauf muss man bei einem Balkonbau achten?
Soll der Balkonbau nachträglich an das Objekt gebracht werden, ist das Einholen einer Baugenehmigung erforderlich. Bei der Bauplanung sollte zunächst der richtige Standort gefunden werden. Um die Sonne auf dem geplanten Balkon nutzen zu können, sollte eine Ausrichtung nach Süden gewählt werden. Sonnenaufgänge lassen sich am besten genießen, wenn der Balkon nach Osten ausgerichtet ist. Sonnenuntergänge erlebt man am besten bei einer westlichen Ausrichtung des Balkons. Darüber hinaus sollte der Balkon auch die gewünschte Größe haben. Eine Mindestgröße liegt bei ungefähr vier Quadratmetern und einer Tiefe von 1,5 Metern, damit der Balkon auch sinnvoll nutzbar ist. Größere Bauvorhaben benötigen mehr Material und sind entsprechend teurer. Vorzugswürdig sind immer breite Balkontüren. Weiterhin sollte auch gleich eine hohe Balkonbrüstung in die Planungen für den Bau einbezogen werden.
Balkonarten für den Balkonbau
Es gibt verschiedene Bauvarianten, um einen Balkon zu errichten. Zum einen gibt es den klassischen Vorstellbalkon, der sich selbst trägt. Getragen wird der Balkon von vier Pfosten, die im Erdreich einbetoniert werden. An der Fassade erfolgt dann noch eine punktuelle Verankerung des Balkons. Der Vorstellbalkon unterscheidet sich von einem Anbaubalkon durch die Anzahl der Pfosten. Weiterhin trägt beim Anbaubalkon das Haus das Balkongewicht. Wenn ein Pfostenbau nicht möglich sein sollte, kann auch ein freitragender Balkon errichtet werden. Dieser wird mit Trägern in der Hauswand verankert. Für alle Bauvorhaben gilt, dass die Konstruktion des Balkons nicht dazu führen sollte, dass die Fenster, die unter dem Balkon liegen, nach dem Bau im Schatten liegen. Bei Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus müssen alle Eigentümer dem Bau schriftlich zugestimmt haben.